Der Porsche 944 und das historische Kennzeichen

 

Ein H-Kennzeichen für einen Porsche 944? Bis dahin ist es ja wohl noch ein bißchen Zeit, wird man denken. Die ältesten Autos sind noch nicht mal 20 Jahre alt, und da soll ich mir schon Gedanken machen, wie ich meinen 944 in frühestens zehn Jahren zulasse?
Diejenigen, die ihren 944 nicht dauerhaft im Besitz halten wollen, weil dieses Modell für sie eine Episode ist oder sie nach vermeintlich Höherem streben, wird dieses Thema sicherlich weniger interessieren. Für alle anderen, die ihren 944 irgendwann als historisches Fahrzeug betreiben wollen oder schon ein anderes, mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug in ihrem Besitz haben, finden vielleicht Interesse an diesem Thema. Ich habe versucht, hier einmal die wichtigen Informationen zum H-Kennzeichen zusammen zu tragen.

Das Fahrzeug, das als Oldtimer zugelassen werden soll, muß mindestens 30 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger den Originalitäts- und Erhaltungszustand des Fahrzeugs begutachtet und diesen für die Eintragung im Fahrzeugbrief bescheinigt. Die Zulassungsstelle teilt dann ein Kennzeichen mit dem begehrten Zusatz "H" hinter den Unterscheidungsziffern zu. Der Oldtimer unterliegt weiterhin der Vorführpflicht zur technischen Hauptuntersuchung und, im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, zur Abgasuntersuchung. Wenn auch in der Gesetzesbegründung ausgeführt ist, dass Fahrzeuge mit Oldtimerzulassung vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, hat der Gesetzgeber doch keine Nutzungseinschränkung für die Oldtimerzulassung normiert.
Der Kfz-Steuersatz wird unabhängig von Hubraum und vorhandener Abgasreinigungsanlage pauschal mit 375 DM p. a. veranschlagt (Motorräder 90 DM).
Die Kfz-Versicherer bieten spezielle Oldtimertarife an, allerdings machen verschiedene Gesellschaften den Vertragsabschluß von verschiedenen Bedingungen abhängig. So verlangen einige Versicherer ein aktuelles Wertgutachten, das den Fahrzeugwert des Oldtimers höher beziffert als den seinerzeitigen Neupreis.
Für den Oldtimerbesitzer heißt es also, Vergleichsangebote einzuholen und neben den Preisen besonderes Augenmerk auf die Vertragsbedingungen zu richten. Eine Auflage, die allen Versicherern gemein ist, ist das Vorhandensein eines Alltagsautos das dann natürlich auch möglichst bei der gleichen Gesellschaft versichert sein soll).
Wer die aktuellen Beiträge zum Thema H-Kennzeichen in den einschlägigen Oldtimergazetten aufmerksam verfolgt, wird festgestellt haben, dass offensichtlich bei den unterschiedlichen Zulassungsbehörden trotz bundesweit einheitlicher Rechtslage voneinander abweichende Verfahrensweisen herrschen.
Wer eigene Erfahrungen mit der Beantragung eines H-Kennzeichens gemacht hat oder Fragen oder Anregungen zu diesem Thema hat, kann mir
hier eine Email zukommen lassen. Auf Wunsch werde ich die Beiträge an dieser Stelle veröffentlichen.