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Der Porsche 944 und das rote 07
er Kennzeichen |
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Der Porsche 944 kommt in die Jahre. Im Februar 2002 jährt sich der Tag der Erstauslieferung eines Porsche 944 zum 20. Mal. Dann ist
die Zeit reif, darüber nachzudenken, ob man ihn mit einem roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer dem Alltagsstress entziehen soll. Vordergründig überwiegen möglicherweise einige Nachteile, aber
für den einen oder anderen ist diese Form des Betriebs eine reizvolle Alternative. Der Satz für die zu entrichtende Kfz-Steuer wird pauschal berechnet. Das ist besonders für Fahrzeuge ohne Katalysator interessant.
Die Versicherungsprämien sind vergleichsweise günstig. Grund genug, diese Alternative ernsthaft zu überdenken. |
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Für die Zuteilung von roten Dauerkennzeichen mit den Anfangsziffern 07 muß das Fahrzeug regelmäßig mindestens 20 Jahre alt sein und
der Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens ist kein
Zulassungsverfahren, d. h. der Betrieb eines so "angemeldeten" Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum ist die Ausnahme und nicht die Regel. Zulässig sind nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Wartungs- und Reparaturzwecken und Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen einschließlich der dazu erforderlichen Hin- und Rückfahrten.
Fahrten im Alltag, etwa zum einkaufen oder zur Berufsausübung, sind damit ausgeschlossen. Von der Polizei festgestellte Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Kfz-Steuersatz wird
unabhängig von Hubraum oder vorhandener Abgasreinigungsanlage mit 375 DM p. a. pauschal veranschlagt (Motorräder 90 DM). Versicherungen bieten spezielle Oldtimertarife an. Bei mehreren Fahrzeugen wird der Tarif für das
stärkste Fahrzeug zugrunde gelegt. Bei den Versicherern gilt es, Tarife und Vertragsbedingungen genau zu vergleichen, zu groß sind die Unterschiede, als dass sie hier alle aufgeführt werden könnten. Ein Vergleich lohnt
sich allemal. Mit einem 07-Kennzeichen dürfen wechselweise mehrere Oldtimer einer Fahrzeugart betrieben werden. Für das jeweilige Fahrzeug muß kein gültiger Kraftfahrzeugbrief vorliegen (s. auch Beitrag zum Thema
Altautoverordnung), es unterliegt nicht der Pflicht zur regelmäßigen Vorführung zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Allerdings erscheint allein aus versicherungsrechtlichen Gründen eine freiwillige Vorführung zur
Hauptuntersuchung angebracht. Möglicherweise machen die Oldtimerversicherer diesen Umstand auch zur Auflage im Rahmen der Vertragsbedingungen. |
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Nachtrag vom 03.09.2001 Nach derzeit
geltender Rechtslage wird das rote 07-Kennzeichen von den Zulassungsstellen erstmalig nur befristet zugeteilt. Wie in der Fachpresse nachzulesen ist, sollen die Zulassungsstellen dadurch eine bessere Kontrolle darüber
erhalten, ob die Kennzeicheninhaber sachgerecht damit umgehen. Nach Aussagen des DEUVET ist die Mißbrauchsquote in diesem Bereich verschwindend gering, es stellt sich also die Frage, ob hier nicht wieder mit Kanonen auf
Spatzen geschossen wird. Die Krönung des Unerträglichen habe ich aber anläßlich eines Oldtimertreffens in der Eifel erlebt. Das rote 07-Kennzeichen eines BMW 2002 wies am rechten Rand eine Zahlenkombination auf, die
bislang eigentlich nur von den Kurzzeitkennzeichen (ehemals rote Nummer mit 04-Kombination) bekannt war. Der Besitzer wußte zu berichten, dass er bei der Beantragung des roten 07-Kennzeichens daruaf hingewiesen worden
war, dass dieses Kennzeichen nur für ein Jahr gültig sei und er nach Ablauf des “Bewährungsjahres” das Kennzeichen neu beantragen müsse. Auch ein neues Kennzeichen muß dann geprägt werden, dann ohne diese
Zahlenkombination, weil es ja dann unbefristet gültig ist. Zu den erstmaligen Kosten von etwas mehr als 200 DM gesellen sich also nach Jahresfrist weitere 200 DM. Behördenwillkür, oder ein kommender Trend? Oder doch ein
Fall für den “Dicken Hund”? Auf jeden Fall eine Nachfrage wert. |
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Wer eigene Erfahrungen mit der Beantragung einer 07er Nummer gemacht hat oder Fragen oder Anregungen zu diesem Thema hat, kann mir hier eine Email
zukommen lassen. Auf Wunsch werde ich die Beiträge an dieser Stelle veröffentlichen. |
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